Der Kirchenvorstand (KV) ist eine von den Gemeindemitgliedern einer Pfarrgemeinde gewähltes Gremium aus fachlich qualifizierten Mitgliedern, 
das unter dem Vorsitz des Pfarrers Angelegenheiten der Finanz-, Vermögens- 
und Bauverwaltung, des Personals sowie Rechtsgeschäfte abwickelt. Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in Geschäftsbeziehungen mit kirchlichen und außerkirchlichen Partnern sowie gegenüber staatlichen/kommunalen Stellen.
                                                Die Größe eines KVs richtet sich nach der Seelenzahl der Gemeinde. Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre.  Der KV entsendet auch die Mitglieder für den Kirchengemeindeverband und wählt über Wahlmänner und -frauen Mitglieder des Kirchensteuerrates des Erzbistums Köln, der über den Bistumshaushalt entscheidet. 
                                                Im Kreuz-Köln-Nord gibt es in jeder der drei Gemeinden einen eigenen Kirchenvorstand. Zu den Aufgaben jedes Kirchenvorstandes gehört unter anderem die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Bei vielen Entscheidungen in einer Pfarrgemeinde, die auch finanzielle Auswirkungen haben, ist dieses demokratisch gewählte Gremium einbezogen.